Muss ich mich krankenversichern?

Seit dem 1. Januar 2009 herrscht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Das heißt, dass sich jeder Bundesbürger krankenversichern muss.

Rund 87 Prozent der Deutschen sind dabei in der gesetzlichen Krankenversicherung  pflicht- oder freiwillig versichert, wobei eine freiwillige Versicherung eher seltener vorkommt. Der Rest, also etwa 13 Prozent, ist in einer privaten Krankenversicherung.

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für:

  • Angestellte, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.500 Euro nicht überschreiten.
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente, also diejenigen, die die sogenannten Erwerbsersatzeinkünfte erhalten
  • Studenten
  • Rentner
  • Familienangehörige, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen

Zudem können sich folgende Personen freiwillig gesetzlich versichern lassen:

  • Freischaffende Künstler und Publizisten (hier greift die Künstlersozialversicherung)
  • Selbstständige
  • Personen ohne Versicherungspflicht (Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld, Geschiedene, etc.)
  • Angestellte, deren Jahresarbeitsentgeltgrenze über 49.500 Euro im Jahr liegt

Eine weitere Sonderregelung gibt es für die Gruppen der Beamten, der Selbstständigen, für Sozialhilfeempfänger und für Asylbewerber. Sie können der gesetzlichen KV nur dann beitreten, wenn bereits eine Mitgliedschaft bestanden hat. Andernfalls müssen sie sich freiwillig versichern, weil sie von der GKV nicht aufgenommen werden.

Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Kasse überschneidet sich in manchen Punkten mit der Versicherung in der privaten Kasse.
Dort können sich folgende Personen versichern:

  • Angestellte, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.500 Euro überschreiten
  • Beamte
  • Selbstständige
  • Freiberufler

Muss ich eine Einkommensteuererklärung machen?

Im Steuerrecht tauchen immer wieder die Begriffe Einkommensteuer und Lohnsteuer auf. Umgangssprachlich ist damit meist dasselbe gemeint, allerdings nur dann, wenn es um die Steuern eines Arbeitnehmers geht. Anders verhält es sich beispielsweise bei Selbstständigen oder Freiberuflern, die keinen Lohn erhalten, sondern Rechnungen stellen.

Hier wird also auch kein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht, sondern eine Einkommensteuererklärung.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

Prinzipiell ist jeder, der ein bestimmtes Einkommen hat, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Deswegen hier eine Aufstellung zur Abgabepflicht der Einkommensteuererklärung. Abgeben muss diese:

  • Wer steuerfreie Einkünfte über 410 Euro bezieht, beispielsweise Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Durch diese Einkünfte erhöht sich nämlich der Steuersatz für die steuerpflichtigen Einnahmen.
  • Wer Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, beispielsweise Vermietungen, erhält. Diese müssen über 410 Euro liegen.
  • Wer mehrere Jobs parallel hat und diese auf Lohnsteuerklasse VI laufen.
  • Wer auf der Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen hat lassen.
  • Wer sich mit seinem Ehepartner nicht zur gemeinsamen Veranlagung entschließt.
  • Wer geschieden wurde und im selben Jahr wieder geheiratet hat.
  • Wer einen Ehepartner hat, der im EU-Ausland lebt.
  • Wer im Ausland wohnt aber die deutsche Steuerpflicht beantragt hat.
  • Wer als Selbstständiger oder Freiberufler Einkünfte hat, die über dem Grundfreibetrag von aktuell 8004 Euro für Alleinstehende und 16.008 Euro für Verheiratete liegen.
  • Wer einen Ehepartner hat, der eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt.

Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist in der Regel der 31. Mai des Folgejahres. Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater machen lässt, kann sich bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit lassen. Darüber hinaus kann man weitere Verlängerungen beantragen.

Wo beantrage ich Kindergeld?

Kindergeld ist gesetzlich geregelt, jeder, der Kinder hat, hat darauf auch einen Anspruch. Dabei ist zu berücksichtigten, dass sowohl die Eltern kindergeldberechtigt sind, sowie auch Pflegeeltern oder Großeltern, je nachdem, wo das Kind aufwächst. Sofern das Kind keine Erziehungsberechtigten mehr hat, kann es auch selbst den Zuschuss beziehen.

Dieser beträgt

  • für das erste Kind 184 Euro,
  • für das zweite Kind ebenfalls 184 Euro,
  • für das dritte Kind 190 Euro,
  • für jedes weitere Kind 215 Euro.

Berechtigt um Kindergeld zu erhalten sind

  • deutsche Staatsbürger,
  • Bürger der EU inklusive Norwegen, Island und Schweiz,
  • Ausländer, die in Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis leben,
  • Menschen, die den Wohnsitz in Deutschland haben oder im Ausland leben, dafür aber in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind.

Kindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

Ausnahmen:

  • Wenn das Kind arbeitslos ist und Arbeitslosengeld II bezieht, kann es das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten.
  • Wenn das Kind noch zur Schule geht, studiert oder eine Berufsausbildung absolviert, wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
  • Wenn das Kind ausbildungssuchend gemeldet ist, kann es ebenfalls bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld bekommen.

Der Antrag auf Kindergeld wird bei den zuständigen Familienkassen gestellt, die den Bundesagenturen für Arbeit angegliedert sind.