Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers zum normalen Entgelt. Es ist eine freiwillige Leistung, gesetzliche Ansprüche gibt es darauf nicht. Ausnahme: bei Beamten. Allerdings darf ein Arbeitgeber nicht innerhalb des Betriebes willkürlich dem einen Arbeitnehmer Weihnachtsgeld zahlen und dem anderen nicht.
Eindeutige Regelungen müssen hier her und können wie folgt vereinbart werden:
Weihnachtsgeld Regelungen
- Arbeitsvertrag
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- wiederholte freiwillige Leistung
Sofern im Vertrag das Weihnachtsgeld ausgeschlossen ist oder gar nicht erwähnt wird, besteht auch kein Anspruch. Beamte haben hier laut Gesetz allerdings noch Anspruch darauf. Sie bekommen Weihnachtsgeld in der Regel als 13. Monatsgehalt in der Höhe eines Nettomonatseinkommens. Dieses Einkommen ist ebenso zu versteuern, wie alle anderen Gehälter auch.
Ansonsten ist die Höhe des Weihnachtsgeldes recht unterschiedlich und branchenabhängig. Betrachtet man sich die einzelnen Branchen, ist die Sonderzahlung wie folgt verteilt:
Weihnachtsgeld in verschiedenen Branchen
- Im Fahrzeugbau erhalten rund 87 % der Beschäftigten Weihnachtsgeld
- Bei Banken und Versicherungen sind es 85 %
- Im GroÃhandel freuen sich 75 % über die Sonderzahlung
- 65 % sind es im Einzelhandel
- Im Baugewerbe liegt die Zahl bei 59 %
Hierbei ist festzustellen, dass Beschäftigte mit Tarifvertrag eher Weihnachtsgeld erhalten, nämlich 83 %, als Beschäftigte ohne Tarifvertrag. Hier sind es nur 56 %.
Wie hoch das Weihnachtsgeld in den jeweiligen Branchen ist, kann pauschal nicht gesagt werden. Statistisch erfasst wird allerdings die Höhe des Weihnachtsgeldes.
Höhe des Weihnachtsgeldes
- 26 % der Arbeitnehmer bis zu 499
- 25 % erhalten zwischen 500 und 999
- 19 % sind es bei Beträgen zwischen 1.000 und 1.499
- 13 % erhalten 1.500 bis 1.999
Ab 2.000 wird die Prozentzahl dann einstellig