Muss Weihnachtsgeld gezahlt werden?

Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers zum normalen Entgelt. Es ist eine freiwillige Leistung, gesetzliche Ansprüche gibt es darauf nicht. Ausnahme: bei Beamten. Allerdings darf ein Arbeitgeber nicht innerhalb des Betriebes willkürlich dem einen Arbeitnehmer Weihnachtsgeld zahlen und dem anderen nicht.

Eindeutige Regelungen müssen hier her und können wie folgt vereinbart werden:

Weihnachtsgeld Regelungen

  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • wiederholte freiwillige Leistung

Sofern im Vertrag das Weihnachtsgeld ausgeschlossen ist oder gar nicht erwähnt wird, besteht auch kein Anspruch. Beamte haben hier laut Gesetz allerdings noch Anspruch darauf. Sie bekommen Weihnachtsgeld in der Regel als 13. Monatsgehalt in der Höhe eines Nettomonatseinkommens. Dieses Einkommen ist ebenso zu versteuern, wie alle anderen Gehälter auch.

Ansonsten ist die Höhe des Weihnachtsgeldes recht unterschiedlich und branchenabhängig. Betrachtet man sich die einzelnen Branchen, ist die Sonderzahlung wie folgt verteilt:

Weihnachtsgeld in verschiedenen Branchen

  • Im Fahrzeugbau erhalten rund 87 % der Beschäftigten Weihnachtsgeld
  • Bei Banken und Versicherungen sind es 85 %
  • Im Großhandel freuen sich 75 % über die Sonderzahlung
  • 65 % sind es im Einzelhandel
  • Im Baugewerbe liegt die Zahl bei 59 %

Hierbei ist festzustellen, dass Beschäftigte mit Tarifvertrag eher Weihnachtsgeld erhalten, nämlich 83 %, als Beschäftigte ohne Tarifvertrag. Hier sind es nur 56 %.

Wie hoch das Weihnachtsgeld in den jeweiligen Branchen ist, kann pauschal nicht gesagt werden. Statistisch erfasst wird allerdings die Höhe des Weihnachtsgeldes.

Höhe des Weihnachtsgeldes

  • 26 % der Arbeitnehmer bis zu 499 €
  • 25 % erhalten zwischen 500 und 999 €
  • 19 % sind es bei Beträgen zwischen 1.000 und 1.499 €
  • 13 % erhalten 1.500 bis 1.999 €

Ab 2.000 wird die Prozentzahl dann einstellig

Muss ich Überstunden machen?

Die allgemein übliche Arbeitszeit pro Tag beträgt acht Stunden, kann aber durch den Arbeitgeber auch auf zehn Stunden erhöht werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein entsprechender Ausgleich geschaffen wird. Darüber hinaus gibt es Branchen, die länger arbeiten, diese Mehrarbeit wird aber sofort wieder durch Freizeit ausgeglichen und hat mit Überstunden nichts zu tun.

Jede Arbeitsleistung, die über die vertraglich oder tariflich festgelegte tägliche Arbeitszeit hinausgeht, wird als Überstunden gewertet. Diese kann der Arbeitgeber verlangen, wobei es hierbei Regeln gibt:

1.       Die Anordnung von Überstunden durch den Arbeitgeber muss im Vertrag festgehalten sein. Besteht keine schriftliche Vereinbarung, kann der Arbeitnehmer die Leistung von Überstunden ablehnen.

2.       Sollte ein Notfall oder ein Engpass eintreten, dann ist der Arbeitnehmer auch ohne vorherige Absprache verpflichtet, Überstunden abzuleisten. Dies beruht auf dem Prinzip der vertraglichen Treue.

Überstunden müssen vergütet werden und zwar in der Höhe, in der auch die normale Arbeit bezahlt wird. Zuschüsse können vertraglich festgehalten werden, sind aber keine Pflicht. Sofern der Arbeitnehmer länger für seine Arbeit braucht, als der Arbeitgeber vorgegeben hat und dadurch Überstunden anfallen, ist der Arbeitgeber nicht zu einer Vergütung verpflichtet.