Der Gesetzgeber hat geregelt, dass jedem Arbeitnehmer 24 Tage Urlaub im Jahr zustehen.
Dabei handelt es sich um Werktage, Sonn- und Feiertage sind davon ausgenommen. Der Samstag gehört zu den Werktagen und muss bei der Urlaubsberechnung berücksichtigt werden.
Allerdings gibt es bei dieser Urlaubsregelung auch Ausnahmen:
- Handelt es sich beim Arbeitsverhältnis um eine 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag), dann verringert sich der gesetzliche Anspruch auf Urlaub auf 20 Tage. In diesem Fall zählt der Samstag auch nicht als Urlaubstag. Analog dazu sind es bei einer 4-Tage-Woche nur noch 16 Urlaubstage. Bei der Berechnung geht man immer von 24 Urlaubstagen aus, die durch sechs Arbeitstage geteilt werden müssen. „Wie viel Urlaub steht mir zu?“ weiterlesen