Wo beantrage ich Kindergeld?

Kindergeld ist gesetzlich geregelt, jeder, der Kinder hat, hat darauf auch einen Anspruch. Dabei ist zu berücksichtigten, dass sowohl die Eltern kindergeldberechtigt sind, sowie auch Pflegeeltern oder Großeltern, je nachdem, wo das Kind aufwächst. Sofern das Kind keine Erziehungsberechtigten mehr hat, kann es auch selbst den Zuschuss beziehen.

Dieser beträgt

  • für das erste Kind 184 Euro,
  • für das zweite Kind ebenfalls 184 Euro,
  • für das dritte Kind 190 Euro,
  • für jedes weitere Kind 215 Euro.

Berechtigt um Kindergeld zu erhalten sind

  • deutsche Staatsbürger,
  • Bürger der EU inklusive Norwegen, Island und Schweiz,
  • Ausländer, die in Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis leben,
  • Menschen, die den Wohnsitz in Deutschland haben oder im Ausland leben, dafür aber in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind.

Kindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

Ausnahmen:

  • Wenn das Kind arbeitslos ist und Arbeitslosengeld II bezieht, kann es das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten.
  • Wenn das Kind noch zur Schule geht, studiert oder eine Berufsausbildung absolviert, wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
  • Wenn das Kind ausbildungssuchend gemeldet ist, kann es ebenfalls bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld bekommen.

Der Antrag auf Kindergeld wird bei den zuständigen Familienkassen gestellt, die den Bundesagenturen für Arbeit angegliedert sind.

Wo beantrage ich Elterngeld?

Elterngeld ist ein Zuschuss für junge Familien mit kleinen Kindern zur Sicherung der Lebensgrundlage. Es wird maximal für 14 Monate gezahlt. Die Zahlung beginnt dabei direkt nach der Geburt des Kindes. Der Antrag muss dabei rechtzeitig gestellt werden und wird rückwirkend nur drei Monate gezahlt.

Die Höhe wird dabei abhängig gemacht vom Einkommen desjenigen, der den Antrag stellt. Wer nicht erwerbstätig ist, der kann mit dem Mindestbeitrag rechnen, der aktuell bei 300 Euro liegt. Ansonsten ist die Zahlung von Elterngeld gestaffelt. So erhält ein Arbeitnehmer, der ein Nettoeinkommen von 1.000 Euro hat, mindestens 670 Euro Elterngeld. Bei 2.000 Euro sind es mindestens 1.300 Euro und ab 2.770 Euro ist es ein Pauschalbetrag von 1.800 Euro.

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Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld?

Wenn eine berufstätige Frau ein Kind erwartet, hat sie das Recht, Mutterschaftsgeld zu beantragen. Dieser Antrag darf frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin gestellt werden. Dazu benötigt die Schwangere ein Attest des Arztes oder der Hebamme. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld wird bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht, die damit über den voraussichtlichen Geburtstermin informiert wird.

Um einen solchen Antrag zu stellen, hat das Bundesversicherungsamt ein Formular herausgegeben, das sowohl schriftlich, als auch online eingereicht werden kann. Dabei werden folgende Angaben benötigt: „Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld?“ weiterlesen