Kindergeld ist gesetzlich geregelt, jeder, der Kinder hat, hat darauf auch einen Anspruch. Dabei ist zu berücksichtigten, dass sowohl die Eltern kindergeldberechtigt sind, sowie auch Pflegeeltern oder Großeltern, je nachdem, wo das Kind aufwächst. Sofern das Kind keine Erziehungsberechtigten mehr hat, kann es auch selbst den Zuschuss beziehen.
Dieser beträgt
- für das erste Kind 184 Euro,
- für das zweite Kind ebenfalls 184 Euro,
- für das dritte Kind 190 Euro,
- für jedes weitere Kind 215 Euro.
Berechtigt um Kindergeld zu erhalten sind
- deutsche Staatsbürger,
- Bürger der EU inklusive Norwegen, Island und Schweiz,
- Ausländer, die in Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis leben,
- Menschen, die den Wohnsitz in Deutschland haben oder im Ausland leben, dafür aber in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind.
Kindergeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Ausnahmen:
- Wenn das Kind arbeitslos ist und Arbeitslosengeld II bezieht, kann es das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erhalten.
- Wenn das Kind noch zur Schule geht, studiert oder eine Berufsausbildung absolviert, wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
- Wenn das Kind ausbildungssuchend gemeldet ist, kann es ebenfalls bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld bekommen.
Der Antrag auf Kindergeld wird bei den zuständigen Familienkassen gestellt, die den Bundesagenturen für Arbeit angegliedert sind.