Was ist steuerfreies Einkommen?

Im Prinzip sind erst einmal alle Einnahmen die man als deutscher Staatsbürger hat, steuerpflichtig.
Dazu gehören unter anderem:

Steuerpflichtige Einnahmen

  • Arbeitslohn
  • Einnahmen durch Selbstständigkeit
  • Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft
  • Kapitalerträge
  • Mieten

Um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, wird das Bruttogehalt abzüglich der Werbungskosten und der Sozialabgaben hergenommen. Da nun aber nicht jeder gleichviel verdient und die Gehälter oft sehr gering sind, wurde ein Steuerfreibetrag eingeführt. Dieser besagt, dass man keine Steuern zahlen muss, wenn man unter diesen Summen bleibt. Sie betragen aktuell jährlich

  • für Ledige 8.004 Euro
  • für Verheiratete 16.008 Euro

Wichtig sind diese Grenzen aber nicht nur für Geringverdiener, die oft nicht über diese Grenzen kommen. Auch für regulär Steuerpflichtige sind die Grenzen von Bedeutung. Der Grund: Bei der Berechnung der Einkommensteuer werden diese Grenzen angerechnet. Das bedeutet, dass sich das zu versteuernde Einkommen verringert.

Den Steuerfreibetrag kann man sich auch auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dies bedeutet, dass das Einkommen gleich um diesen Betrag reduziert wird, man hat als mehr Nettoeinkommen. Allerdings muss man darauf achten, dass man nicht doch weniger Ausgaben hat als vorgesehen, da das Finanzamt dann Nachzahlungen fordern kann.

Muss ich eine Einkommensteuererklärung machen?

Im Steuerrecht tauchen immer wieder die Begriffe Einkommensteuer und Lohnsteuer auf. Umgangssprachlich ist damit meist dasselbe gemeint, allerdings nur dann, wenn es um die Steuern eines Arbeitnehmers geht. Anders verhält es sich beispielsweise bei Selbstständigen oder Freiberuflern, die keinen Lohn erhalten, sondern Rechnungen stellen.

Hier wird also auch kein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht, sondern eine Einkommensteuererklärung.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

Prinzipiell ist jeder, der ein bestimmtes Einkommen hat, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Deswegen hier eine Aufstellung zur Abgabepflicht der Einkommensteuererklärung. Abgeben muss diese:

  • Wer steuerfreie Einkünfte über 410 Euro bezieht, beispielsweise Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Durch diese Einkünfte erhöht sich nämlich der Steuersatz für die steuerpflichtigen Einnahmen.
  • Wer Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, beispielsweise Vermietungen, erhält. Diese müssen über 410 Euro liegen.
  • Wer mehrere Jobs parallel hat und diese auf Lohnsteuerklasse VI laufen.
  • Wer auf der Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen hat lassen.
  • Wer sich mit seinem Ehepartner nicht zur gemeinsamen Veranlagung entschließt.
  • Wer geschieden wurde und im selben Jahr wieder geheiratet hat.
  • Wer einen Ehepartner hat, der im EU-Ausland lebt.
  • Wer im Ausland wohnt aber die deutsche Steuerpflicht beantragt hat.
  • Wer als Selbstständiger oder Freiberufler Einkünfte hat, die über dem Grundfreibetrag von aktuell 8004 Euro für Alleinstehende und 16.008 Euro für Verheiratete liegen.
  • Wer einen Ehepartner hat, der eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt.

Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist in der Regel der 31. Mai des Folgejahres. Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater machen lässt, kann sich bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit lassen. Darüber hinaus kann man weitere Verlängerungen beantragen.