BAföG oder auch Bundesausbildungsförderungsgesetz ist eine staatliche Unterstützung, die Auszubildenden, Schülern und auch Studenten zugute kommt. Das BAföG gehört zum Sozialgesetz, wurde 1971 eingeführt und 2010 reformiert.
Gefördert werden können Schüler folgender Schulen:
- Allgemeinbildende Schulen ab der 10. Klasse
- Fachschulen und Berufsfachschulen
- Schulen des zweiten Bildungsweges
- Hochschulen und Akademien
Die Höhe der Förderung hängt stark von den Bedürfnissen und dem eigenen Vermögen, sowie dem Einkommen des Ehegatten und auch der Eltern ab.
Um BAföG beantragen zu können, müssen Formblätter ausgefüllt werden, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt gibt es acht Formblätter:
- Formblatt 1 ist der Hauptantrag auf Ausbildungsförderung. Dazu gibt es zwei Anlagen: Schulischer und beruflicher Werdegang, sowie das Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag.
- Mit Formblatt 2 werden Besuche einer Ausbildungsstätte und Teilnahmen an Praktika oder Fernunterrichtslehrgängen bescheinigt.
- Formblatt 3 muss von den Eltern und/oder dem Ehepartner ausgefüllt werden und enthält u.a. Angaben zu deren Einkommen.
- Ausländer benötigen das Formblatt 4.
- Formblatt 5 muss von Azubis an höheren Fachschulen, Hochschulen oder Akademien ausgefüllt werden.
- Findet die Ausbildung im Ausland statt, wird Formblatt 6 benötigt.
- Formblatt 7 wird gebraucht, wenn man einen Antrag auf Aktualisierung des Einkommens der Eltern bzw. des Ehegatten stellen möchte.
- Werden Vorausleistungen beantragt, ist Formblatt 8 das richtige.
Abzugeben ist der Antrag auf Ausbildungsförderung beim zuständigen BAföG-Amt, das in der Regel an das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule angegliedert ist.